Zugang zur Justiz für Kinder – eine Lösung, um die Verletzung ihrer Rechte wiedergutzumachen

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Humanium war in der UNO in Genf dabei, um einer Diskussion über eine grundlegende Problematik bezüglich der Kinderrechte beizuwohnen: Dem Zugang zur Justiz.

Kindern Zugang zur Justiz zu gewähren ist Voraussetzung, um ihre Rechte, gegen die möglicherweise verstoßen wurde, wiederherzustellen.

Wenn ein effektiver Zugang zur Justiz verwehrt bleibt, bleiben sie weiterhin verwundbar gegenüber dem Missbrauch, welcher vom familiären Umfeld, der Gesellschaft oder dem Staat selbst stammt. Die internationale Konvention bezüglich der Kinderrechte schlägt ein breites Spektrum von Rechten vor, um  Rechtsstaatlichkeit zu fördern, deren Ziele der nachhaltigen Entwicklung selbst (Sustainable Development Goals aus 2015), unter anderem ist den Zugang zur Justiz für alle zu sichern[1]

Im Rahmen ihrer Zielsetzung der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, hielt die internationale Organisation des Rechtes auf Entwicklung am Montag, den 04. Februar 2019, eine Diskussionsrunde zum Thema „Zugang zur Justiz für Kinder und junge Leute“.

Die Moderatorin Frau Rishmawi, Generaldirektorin der Abteilung, die sich um Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“), Gleichheit und die Nichtdiskriminierung im Büro des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte kümmert, erteilte abwechselnd das Wort an die verschiedenen Interessenvertreter :

– Frau Diahann Gordon Harrison, Verteidigerin der Rechte jamaikanischer Kinder   und nationale Berichterstatterin für Menschenhandel.
– Herr Dunstan Mlambo, Richter, Präsident des obersten Gerichtes Südafrikas.
– Frau Aijan Muktar, Abgeordnete der Schweizer Jugend bei den Vereinten Nationen.
– Frau Mikiko Otani, Mitglied des Kinderrechtsausschusses.

 

„Damit Rechte überhaupt erst einen Sinn haben, müssen sinnvolle Beschwerdemöglichkeiten bereitgestellt werden, um eine Entschädigung im Falle ihrer Verletzung zu erhalten

 

Eine der ersten Fragen zielte auf die Rolle und die Aufgaben der Verteidigerin der Rechte aus Jamaika ab, weswegen Diahann Gordon Harrison zu aller erst darauf hinweist, dass es sich um eine unabhängige Behörde handelt, für die alle Kinder einen Anspruch auf Schutz haben, egal ob sie Jamaikaner sind oder nicht, egal ob sie dort leben oder nicht.

Außerdem betont sie, dass diese Einrichtung der internationalen Kinderrechtskonvention entspricht, die genau festlegt, dass es vor allem eine rechtliche Befugnis braucht, um die Rechte der Kinder zu schützen. Dies ist auch in der Rechtsprechung des Komitees für Kinderrechte verankert, das Folgendes festlegt: „Damit die Rechte überhaupt erst einen Sinn haben, müssen sinnvolle Beschwerdemöglichkeiten bereitgestellt werden, um eine Entschädigung im Falle ihrer Verletzung zu erhalten […] Die besondere Stellung der Kinder und ihre Abhängigkeit führen dazu, dass es ihnen im Falle einer Verletzung ihrer Rechte schwerfällt, einen Nutzen aus den verfügbaren Beschwerdemöglichkeiten zu ziehen.”[2]

Die Rednerin veranschaulicht schließlich den Zuständigkeitsbereich der Verteidigerin der Rechte von jamaikanischen Kindern. Dieser bezieht sich zum Beispiel auf die Möglichkeit, Gerichtsverfahren einzuleiten, über Untersuchungsbefugnisse zu verfügen und die Chance dazu bevollmächtigt zu sein, andere Erwachsene und selbst Kinder für die Rechte von Kindern zu sensibilisieren oder aber für andere Probleme, die die Rechte der Kinder angreifen können.

Hinsichtlich ihrer Rolle als Sonderberichterstatterin für die Gerechtigkeit für Kinder, erklärt sie, dass ihr eine besondere Rolle auf nationaler Ebene bezüglich des Menschenhandels in Jamaika zukommt.

Innerhalb dieses Transitlandes sind Frauen und Kinder die eigentlichen Opfer – Mädchen machen dabei den überwiegenden Teil unter den Opfern aus. Sie sind auch Opfer gesellschaftlicher Ausgrenzung in den Armenvierteln. Sie sind betroffen von Arbeitslosigkeit und fehlender schulischer Ausbildung. Sie erklärt, dass der nationale Berichterstatter durch das Organisieren nationaler Kampagnen die Koordinierung verschiedener Akteure, das heißt von Regierungsvertretern, Vertretern aus Nichtregierungsorganisationen, von Einwanderern, sozialen Plattformen und Opfern, fördert.

Der nationale Berichterstatter trägt auch dafür Sorge, dass Kinder eine Bildung genießen können und dass Opfer des Menschenhandels ihr Leben in Ruhe weiterleben können, nachdem sie befreit wurden.

Eine weitere Frage, welche Herrn Dunstan Mlambo gestellt wurde, zielt auf die Handlungsebenen der südafrikanischen Verfassung bezüglich des Zugangs zur Justiz für Minderjährige ab.

Der Präsident des obersten Gerichtshofs erklärt, dass den Kindern eine Abteilung zusteht, die sich um ihre Belange kümmert, vor allem um das Recht, von einem Rechtsbeistand vertreten zu werden.[3] Abgesehen davon gibt es den Children’s Act aus dem Jahr 2005, welcher gerichtliche Aspekte bezüglich der Kinderrechte und den Schutz von Kindern umfasst. Er stellt außerdem klar, dass das Gewohnheitsrecht der Verfassung entsprechen muss, was wiederum in der Theorie Kinderehen oder andere Gewohnheitspraktiken einschränkt.

Als Abgeordnete der Schweizer Jugend, ist Aijan Muktar damit beauftragt, die Interessen der Jugend in der Schweiz zu fördern. Eines der Probleme, welches in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, ist die Tatsache, dass das Gesetz, was den Zugang zur Justiz für Minderjährige betrifft, in seiner Formulierung als solche, manchmal schwierig zu verstehen ist.

Sie befürwortet, dass das Gesetz zugänglicher sein muss und zwar über die sozialen Netzwerke, aber auch mit Hilfe verschiedener Veranstaltungen, die die jungen Vertreter der Schweizer Jugend bei den Vereinten Nationen organisieren, wie beispielsweise Workshops über die internationale Kinderrechtskonvention oder Sensibilisierungskampagnen für Kinder bezüglich ihrer Rechte.

Schließlich antwortet Frau Ottani, Mitglied des Komitees für Kinderrechte, bezüglich des Themas über den Zugang der Kinder zur Justiz, dass es für Kinder aufgrund ihrer Verletzlichkeit zahlreiche Hindernisse zum Zugang zur Justiz gibt. Dies gilt auch für Menschen aus ländlichen und abgelegenen Regionen, Menschen mit Behinderungen und ethnische Minderheiten.

Sie verdeutlicht, dass der Ausdruck „Zugang zur Justiz“, obwohl es unüblich ist, diesen zu gebrauchen, in der Arbeit des Kinderrechtskomitees inbegriffen ist wenn das Komitee von der Mitwirkung von Kindern spricht.
Sie schlussfolgert, dass die Stärkung des Rechtsstaates, aber auch das Erreichen der Ziele nachhaltiger Entwicklung einhergeht mit einer Entwicklung der Menschenrechte und einen besseren Zugang zur Justiz, vor allem für Kinder.

Die Teilnahme der Nichtregierungsorganisationen (UNICEF, UN Women…) und der Delegationen der Staaten an der Diskussion war sehr einschlägig. So ging es um eine stärkere Berücksichtigung der Geschlechtergleichheit bezüglich des Zuganges zur Justiz, eine lokale und regionale Handlungsebene, die Sicherstellung, dass die Staaten internationale Übereinkünfte treffen, die einen besseren Zugang zur Justiz fördern und schließlich die Ermöglichung von rechtlichen Verfahren, welche den Kindern angepasst werden.

 

Zusammenfassend:


– Der Zugang zur Justiz für Kinder ist nicht nur ein Recht, sondern auch ein Mittel, um die Rechte der Kinder, die verletzt wurden, wiederherzustellen.

– Der Zugang zur Justiz für Kinder muss ihre besondere Verletzbarkeit berücksichtigen.

– Eine Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretern und den lokalen Akteuren (Nichtregierungsorganisation, Zivilgesellschaft, Familien, Kinder selbst) ist wichtig.

– Eine Justiz, welche zugänglich ist für Kinder erfordert Anstrengungen, um das Gesetz verständlicher zu machen (soziale Netzwerke, Workshops, Animationen).

 

Geschrieben von Eddy Malouli
Übersetzt von Dilan Sögüt

 

 

Referenzen:

[1] https://sustainabledevelopment.un.org/sdg16
[2] CRC/GC/2003/5, parag. 24
[3] Chapter 2, Section 28 – h) of the Constitution of South Africa