Jugendliche in der Rechtsprechung in Zentral- und Osteuropa / den GUS-Staaten

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Die Gesamtheit der internationalen Regeln zur Rechtsprechung im Jugendbereich wird von manchen Ländern zuweilen in Frage gestellt. Diese tendieren dazu, eine „Nulltoleranz“ anzuwenden, sodass dort auch bei Kindern die härtesten Strafsanktionen Anwendung finden.

Tag sur un mur de la ville d'Oradea en Roumanie @ Rachel Titiriga
Tag in Oradea, Romania @ Rachel Titiriga

Im Anschluss an eine Konferenz vom 27.- 28. Juni 2013 zeigt ein Bericht über „Die Rechtsprechung zu Minderjährigen in Zentral- und Osteuropa / den GUS-Staaten: Fortschritte, Herausforderungen, Hindernisse und Chancen“ auf, dass in dieser Region Fortschritte erzielt wurden, beispielsweise ein Rückgang der Anzahl im Gefängnis sitzender Kinder. Gleichzeitig unterstreicht der Bericht jedoch, dass Misshandlungen bis hin zu Folter festgestellt wurden.

Wenn ein Kind einen Gesetzesverstoß begeht ist dieser häufig als Hilfeschrei zu verstehen. Daher müssen in allen Ländern die internationalen Standards in der Rechtsprechung zu Jugendlichen angewendet werden.

Es ist unverzichtbar, dass die besondere Situation von Kindern gegenüber der Justiz von den Rechtssystemen berücksichtigt wird. So hat Yoka Brandt, stellvertretende Direktorin von UNICEF, erklärt:

Fortschritte wurden erzielt, aber die Justiz berücksichtigt die Bedürfnisse der Kinder nicht. Die Rechtssysteme müssen sich anpassen, um den Rechten aller Kinder gerecht zu werden“.

Die Konferenz hat rund hundert Justizminister, Mediatoren, Vertreter der Zivilgesellschaft, internationale Organisationen sowie die Europäische Union zusammengebracht. Die Teilnehmer haben vor allem die in einigen Ländern zu langen Zeiten des Polizeigewahrsams (bis zu 72 Stunden) verurteilt. Diese hätten die Tendenz, das Risiko von Misshandlungen zu erhöhen.

Als Ergebnis der Arbeit von mehr als drei Jahren zeigt dieser Bericht, dass viele Kinder ohne die Gegenwart eines Anwalts verhört werden und keine angemessene medizinische Versorgung erhalten.

Außerdem werden diese Kinder häufig wegen Delikten verhaftet, die ihre soziale Notlage und die Situation extremer Armut, in der sie sich befinden, belegen (Besitz von Drogen und Alkohol, Schulschwänzen und sogar kindliche Prostitution).

Die Inhaftierung bleibt eine repressive Maßnahme, die in ihrer extremen Anwendung zur Konsequenz hat, dass sich die Situation der betroffenen Kinder weiter verschärft.