Opferschutz und Gewaltprävention dank der Istanbulkonvention

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„Weltweit wurde jede dritte Frau bereits Opfer häuslicher Gewalt“, stellt die Zeitschrift Le Figaro in ihrer Rubrik Madame fest. Unter „Gewalt“ versteht man physische oder sexuelle Gewalt durch Lebensgefährten oder Väter, die sich gegen Kinder richtet, Vergewaltigungen, Frühehen, aber auch die Beschneidung von Frauen.

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Möglichkeiten im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Erklärungen wie die Erklärung von Beijing, wurden den Gegebenheiten angepasst, um die Diskriminierung der Frauen zu beenden oder die Beendigung der Gewalt gegen Frauen zum obersten Ziel zu machen, und es wurden Instrumente im Kampf gegen die Gewalt ins Leben gerufen. Eines dieser Instrumente ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt oder einfacher die Istanbulkonvention, die am 1. August 2014 in Kraft trat. Es ist interessant zu sehen, warum der Europarat sich der Frage nach Gewalt gegen Frauen widmete. Tatsächlich ist es bekanntermaßen die Hauptaufgabe des Europarates, die Menschenrechte zu schützen und für deren Anwendung zu sorgen. Ohne Frage stellt die Gewalt gegen Frauen und Kinder eine Verletzung dieser Rechte dar.

Ein historischer Zeitpunkt: Die Jahre 1990 bis 2000
In den 90er Jahren setzte sich der Europarat für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein, und daher auch für den Schutz der Frauen sowie gegen die Gewalt, der sie in verschiedenen Situationen ausgesetzt sind. Anfang des neuen Jahrhunderts gab es eine Innovation: Die Präventionsstrategien gegen Gewalt und den Schutz der Opfer durch die Mitgliedsstaaten des Europarates. Die Bewertung und verschiedene Berichte zeigen eine enorme Entwicklung. Dennoch ist dies nicht ausreichend und der Europarat möchte noch weiter gehen, besonders im Bereich der Opferhilfe. Deshalb wurde eine Kampagne zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen von den Mitgliedsstaaten des Europarates ins Leben gerufen. In dieser Kampagne wurde die Situation in Europa beleuchtet, zugleich konnten aber auch bewährte Praktiken zu diesen Themen verändert werden, um die Prävention und den Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verbessern.

Außerdem zeigt sich, dass es ein Instrument braucht, das die Mitgliedsstaaten dazu zwingt, die Gewalt wirksam einzudämmen und den Opfern besser zur Seite zu stehen. Die Ausarbeitung eines solchen Instrumentes wurde von der parlamentarischen Versammlung des Europarates genehmigt. Das Instrument muss wichtige Punkte umfassen, wie den Kampf gegen und die Prävention häuslicher Gewalt, den Schutz und die Hilfe für Gewaltopfer oder das Beseitigen jeder Art von Gewalt gegen Frauen. Aber auch Empfehlungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates werden besonders im Hinblick auf die Rechte der Kinder beachtet: Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Geschlechts, einschließlich Entführung von Frauen und Mädchen, die Empfehlungenen zu Zwangsheirat und Kinderehen oder Kindern, die Zeugen häuslicher Gewalt sind. Dieses Instrument ist die Istanbulkonvention.

Das Wohl der Kinder in der Istanbulkonvention
Die Empfehlungen durch die parlamentarische Versammlung betreffen auch Kinder, deshalb sollte dies näher betrachtet werden.

Das Wohl der Kinder in der Istanbulkonvention
Die Empfehlungen durch die parlamentarische Versammlung betreffen auch die Kinder, deshalb sollte dies näher betrachtet werden.
1. Die Empfehlung 1723 von 2005: Zwangs- und Kinderehen:
Diese Empfehlung stellt die Tatsache in den Vordergrund, dass Kinder oder Minderjährige durch Tradition oder Brauchtum von Zwangsehen, Heiratsversprechen oder Verlobungen bedroht sind. Oft stehen sie unter dem Druck durch ihre Familie. Es muss festgehalten werden, dass fast 250 Millionen Frauen im Kindesalter verheiratet wurden.
2. Die Empfehlung 1868 von 2009: Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Geschlechts, einschließlich Entführung von Frauen und Mädchen:
Entführung, Freiheitsberaubung, Zwangsrückführung ins Herkunftsland, Exzision oder Versklavung: Tausende Frauen und Mädchen werden durch diese Form der Gewalt bedroht, meist durch ihre eigene Familie. Am stärksten sind Mädchen und Frauen aus Einwanderergemeinden betroffen.
3. Die Empfehlung 1905 von 2010: Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt:
Jeden Tag sind Kinder in den eigenen vier Wänden Gefahren ausgesetzt. Denn selbst wenn die Kinder nicht selbst die Opfer häuslicher Gewalt sind, so sind sie doch Zeugen. Dies wird zu oft übersehen, hat jedoch einen großen Einfluss auf sie. Zudem ist nicht auszuschließen, dass dieses Schema häuslicher Gewalt generationenübergreifend übertragen wird.

Istanbulkonvention: Wir halten fest…
Mit der Ratifizierung durch vierzehn Staaten werden Lücken im Schutz der Frauenrechte in Europa gefüllt, doch sollte man dabei die älteren Generationen, Männer und vor allem die kindlichen Opfer nicht vergessen. Dieses Instrument stellt rechtlich verbindliche Normen auf, um die Ziele besser erreichen zu können: Den Schutz der Opfer vor allen Formen der Gewalt, die Prävention, die Verfolgung der Täter und das Ende der Gewalt gegen alle Opfer, einschließlich Kindern.

Verfasst von: Sarah Lucek
Übersetzt von Nathalie Ferner
Korrektur gelesen von Nadine Cesson

Quellen:
http://www.planetoscope.com/Criminalite/1100-nombre-d-excisions-qui-sont-realisees-sur-les-femmes.html
http://madame.lefigaro.fr/societe/violences-faites-aux-femmes-lhorreur-en-chiffres-211114-82737
http://assembly.coe.int
http://www.reussirlegalitefh.eu/prises-de-position/violences2?start=6
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/default_FR.asp
http://www.un.org/fr/events/endviolenceday/factsheets.shtml
https://www.unifr.ch/ddp1/derechopenal/legislacion/l_20110807_05.pdf
http://www.lesoir.be/779586/article/actualite/fil-info/fil-info-monde/2015-02-06/violences-faites-aux-femmes-feu-vert-du-parlement-polonais-conventio