Kinderrechte in Gefahr – Wie sich der Klimawandel auf die Rechte der Kinder auswirkt

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30 Jahre ist es her, seit die Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Eines der zentralen Themen auf den diesjährigen Jubiläumsveranstaltungen sind der Klimawandel und seine drastischen Folgen für die Kinderrechte.  

Der Klimawandel als zentrales Thema des Jubiläums der Kinderrechtskonvention

Das 30-jährige Jubiläum der Kinderrechtskonvention wird von den Vereinten Nationen in New York City und Genf gefeiert. Am 25. September fand eine Gedenkveranstaltung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt. In der Ansprache von Henrietta Fore, der Geschäftsführerin von UNICEF, lag der Fokus auf den neuen Herausforderungen für die Kinderrechte.

Als erste Herausforderung nannte sie dabei den Klimawandel. Dabei fordert sie von den Erwachsenen, dass diese den Kindern, die für ein Handeln gegen den Klimawandel protestieren, zuhören, sie unterstützen und „ihrem Beispiel folgen“. (Henrietta Fore, 2019) Auch für die Ende November geplante Veranstaltung in Genf stehen Umwelt und Klimaschutz auf der Agenda (Université de Geneve, 2019).

Die Kinderrechtskonvention im Überblick

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention/CRC) ist das erste rechtlich bindende universelle Abkommen, das Kinder, die in der Kinderrechtskonvention als Menschen unter 18 Jahren, soweit sie nach anzuwendendem Recht nicht vorher volljährig sind, definiert sind (Artikel 1 CRC), als eigenständige Individuen mit nicht verhandelbaren Rechten anerkennt.

Die Mitgliedstaaten der Konvention haben sich verpflichtet die in ihr niedergelegten Kinderrechte zu respektieren, zu schützen und zu fördern. Insgesamt umfasst die Kinderrechtskonvention 54 Artikel und beinhaltet bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Kinderrechte. (OCHR, 30 Years CRC, 2019) Die Einhaltung der Konvention durch ihre Mitgliedstaaten wird durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes (Kinderrechtsausschuss) kontrolliert (Protokoll II zur CRC).

Momentan hat die Kinderrechtskonvention 196 Mitgliedstaaten. Der einzige Staat weltweit, der der Kinderrechtskonvention bisher noch nicht beigetreten ist, sind die USA. (OCHR, Status of Ratification)

Der Klimawandel gefährdet Kinderrechte

Obwohl in der Kinderrechtskonvention kein ausdrückliches Klimaschutzrecht festgeschrieben ist, verletzt das Durchführen klimagefährdender Maßnahmen bzw. Unterlassen klimaschützender Maßnahmen essenziell die Kinderrechte.

 Bereits jetzt zeigen sich die drastischen Auswirkungen des Klimawandels in signifikanten Veränderungen der Temperatur sowie des Niederschlags und dem Anstieg des Meeresspiegels. Die Häufigkeit und Intensität von Klimarisiken und -katastrophen, wie z.B. Überschwemmungen, Dürre, extreme Wetterereignisse, die Verbreitung von Krankheiten, Gletscher- und Dauerfrostschmelzen steigen stetig an. Hierdurch entstehen Gefahren für die Wirtschaft, die weltweite Wasserversorgung, landwirtschaftliche Ressourcen, die Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und die Forstwirtschaft. (UNFCCC 2019, p. 2)

Durch  diese Auswirkungen des Klimawandels sind die Rechte auf Kindeswohl (Artikel 3 CRC), auf Leben (Artikel 6 CRC) sowie auf Gesundheit (Artikel 24 CRC) und angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27 CRC) gefährdet. Weiterhin beeinträchtigt der Klimawandel langfristig den Schutz von ethnischen Minderheiten (Artikel 30 CRC). Gerade diese sind vom Klimawandel oft besonders betroffen, wie z.B. die Inuit durch das Schmelzen des Eises in der Arktis.

Mittelbar kann der Klimawandel zahlreiche weitere Kinderrechte beeinträchtigen, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung (Artikel 28 CRC), wenn Schulen zerstört werden oder sich deren Familien wegen der finanziellen Folgen des Klimawandels einen Schulbesuch nicht mehr leisten können. Im Zusammenhang mit all diesen Gefährdungen kann die Verwirklichung der Kinderrechte (Artikel 4 CRC) nicht mehr gewährleistet werden.  (Guillemot/Burgess)

Da die Mitgliedstaaten durch die Kinderrechtskonvention verpflichtet sind die Kinderrechte zu schützen, verletzen sie die Konvention, wenn sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten keine Maßnahmen ergreifen, die dem Klimawandel entgegenwirken.

Kinderrechtsbeschwerde: 16 Kinder wehren sich gegen durch Klimapolitik verursachte Kinderrechtsverletzungen

“Change needs to happen now if we are to avoid the worst consequences.” (Greta Thunberg, Pressekonferenz zur Kinderrechtsbeschwerde, 2019)

Gegen Kinderrechtsverletzungen durch Unterlassen klimapolitischer Maßnahmen haben aktuell 16 Kinder aus zwölf verschiedenen Staaten zwischen 8 und 17 Jahren vor dem Kinderrechtsausschuss Beschwerde eingereicht. Unter den BeschwerdeführerInnen ist auch die 16-jährige schwedische Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg, die als Begründerin der Schülerbewegung „Fridays for Future“ bekannt wurde. (UNICEF, 2019)

Die Kinderrechtsbeschwerde ist ein rechtliches Instrument der Kinderrechtskonvention, das vor fünf Jahren durch das Dritte Optionale Protokoll zur Kinderrechtskonvention ins Leben gerufen wurde. Mithilfe der Beschwerde können Kinder direkt auf internationaler Ebene vor dem Kinderrechtsausschuss gegen die Verletzung ihrer Rechte durch die Staaten vorgehen, wenn ihr eigener Staat das Protokoll ratifiziert hat. Die Entscheidung, die der Kinderrechtsausschuss trifft, ist jedoch nicht rechtlich bindend. (Optional Protocol 3 to the CRC)

Die Beschwerde der Klimaaktivisten richtet sich gegen die fünf Staaten Argentinien, Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei, weil diese als große und einflussreiche G20-Staaten den Klimawandel ignorieren und es ihnen deshalb nicht gelingt die Kinderrechte zu schützen (UNICEF, Pressekonferenz zur Kinderrechtsbeschwerde, 2019). Momentan bearbeitet der Kinderrechtsausschuss die Beschwerde der Kinder. Das Ergebnis der Beschwerde bleibt abzuwarten. (Voytko, 2019)

Wir müssen dem Klimawandel entgegenwirken

Der Klimawandel ist mehr als ein ökologisches Problem. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen nicht nur das Wetter, sie betreffen die Lebensräume, die Lebensbedingungen und das Leben aller Menschen und ganz besonders der Kinder. Es ist höchste Zeit, dass wir alle uns den Aktivisten anschließen, die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels erkennen und uns dem Klimawandel entgegenstellen.

Wir bei Humanium setzen uns für den Klimaschutz ein. Nur, wenn wir den Kindern nachhaltige und sichere Lebensbedingungen gewährleisten können, können wir auch die Kinderrechte verwirklichen und den Kindern eine nachhaltige und sichere Zukunft ermöglichen. Und wir setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte, die vor 30 Jahren in der Kinderrechtskonvention festgelegt worden sind, nicht nur einen symbolischen Charakter haben, sondern heute und in Zukunft verwirklicht werden.

Geschrieben von Giulia Welge

Quellen:

Guillemot, Joy/ Burgess, Jazmin (UNICEF): Child at Risk: The Case for Joint Action on Climate Change, abrufbar unter: https://www.unicef-irc.org/article/928-child-rights-at-risk-the-case-for-joint-action-with-climate-change.html , zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

Henrietta Fore (UNICEF), Speech CRC30 Commemoration Event (25.09. 2019) abrufbar unter: https://www.unicef.org/press-releases/unicef-executive-director-henrietta-fore-crc-30-commemoration-event, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

Office of Civilian Human Rights (OCHR), Celebrating 30 years of the Convention on the Rights of the Child (2019), abrufbar unter: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/CRC30.aspx, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

Office of Civilian Human Rights (OCHR), Ratification Status of Human Rights Treaties, abrufbar unter: https://indicators.ohchr.org/, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

UN General Assembly, Convention on the Rights of the Child, 20 November (1989), United Nations, Treaty Series, vol. 1577, p. 3, abrufbar unter: https://www.refworld.org/docid/3ae6b38f0.html, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

UNICEF, 16 children, including Greta Thunberg, file landmark complaint to the United Nations Committee on the Rights of the Child (23 September 2019), abrufbar unter: https://www.unicef.org/press-releases/16-children-including-greta-thunberg-file-landmark-complaint-united-nations, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

UNICEF, Pressekonferenz zur Klimabeschwerde, abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=RGf-SBar_r4, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

United Nations Climate Change Secretariat (UNFCCC Secreteriat), Climate action and support trends (2019), abrufbar unter: https://unfccc.int/sites/default/files/resource/Climate_Action_Support_Trends_2019.pdf, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

Université de Genève (Centre Interfacultaire en Droits de l’enfant), Celebrating 30 Years of the Convention on the Rights of the Child, Programme (2019), abrufbar unter: https://www.unige.ch/cide/fr/conference-30-ans/home/programme/, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.

Voytko, Lisette: Greta Thunberg and 15 Young People Target These 5 Countries To Fight Climate Change (23. September 2019), Forbes Magazine, abrufbar unter: https://www.forbes.com/sites/lisettevoytko/2019/09/23/greta-thunberg-15-young-people-file-legal-complaint-to-fight-climate-change/, zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2019.