Gewalttätige Übergriffe gegen indigene Mädchen, Jugendliche und junge Frauen

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Bericht vom 28. Mai 2013 über gewalttätige Übergriffe gegen indigene Mädchen, Jugendliche und junge Frauen – „Breaking the silence on violence against Indigenous Girls, adolescents and young women: a call to action based on an overview of existing evidence from Africa, Asia Pacific and Latin America“.

Hintergrund des Berichts:

femme-autochtoneDieser Bericht entstand aus einer Zusammenarbeit mehrerer Organisationen wie UN Women, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, der WHO sowie des Besonderen Vertreters des UN-Generalsekretärs in Fragen der Gewalt gegen Kinder in Abstimmung mit UNICEF.

Er stellt den ersten Versuch einer Sammlung von Daten über gewalttätige Übergriffe gegen Mädchen, Jugendliche und junge Frauen indigener Bevölkerungsgruppen dar.

Aus sowohl qualitativer als auch quantitativer Sichtweise war bisher wenig über diese Übergriffe bekannt. Daher soll mit diesem Bericht versucht werden, die Ursachen, die konkreten Erscheinungsformen und mögliche Gegenmaßnahmen ans Tageslicht zu bringen.

Der Untersuchungsgegenstand des Berichts:

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont, dass „die Gleichstellung der Geschlechter in entscheidender Weise zu einem anhaltenden, gleichmäßigen Wirtschaftswachstum, der Bekämpfung der Armut und einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt“ [1]. Dieser Bericht über gewalttätige Übergriffe gegen Frauen und junge Mädchen indigener Bevölkerungsgruppen soll als Teil dieser Politik fungieren.

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen sich die Studie in erster Linie mit diesen speziellen Formen der Gewalt befasst. Zunächst leiden zwar indigene Bevölkerungsgruppen im Allgemeinen unter Diskriminierung, doch trifft dies in besonderem Maße auf indigene Frauen zu.

Die Erscheinungsformen dieser ungleichen Behandlung sind mannigfaltig; sie basieren auf Gesichtspunkten wie Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit sowie anderen zusammenhängenden Faktoren und tragen beträchtlich zur gefährdeten Lage dieser Gruppen bei.

Inhalt des Berichts:

famille-autochtoneDer Bericht vom 23. Mai 2013 befasst sich mit mehreren Aspekten dieser gewalttätigen Übergriffe. Zunächst ordnet er die Gewalt gegen Frauen und junge Mädchen indigener Bevölkerungsgruppen in den allgemeinen Zusammenhang internationaler und regionaler Gesetzgebung ein.

Danach folgt eine engere Einordnung mit Blick auf die besondere Lage indigener Völker. Dann legt der Bericht die tieferliegenden und strukturellen Ursachen der Gewalt sowie die Risikofaktoren dar. Zu diesen gehören beispielsweise Geschlechterungleichheit, Armut, soziale Ausgrenzung sowie die Nichtanerkennung indigener Völker, ihrer Identität oder die Enteignung des Landbesitzes ihrer Vorfahren.

Die konkreten Erscheinungsformen dieser Gewalt, wie zum Beispiel Zwangsverheiratung, sexuelle, körperliche und psychische Gewalt sowie häusliche Gewalt werden in drei Regionen der Welt untersucht: Afrika, Asien-Pazifik und Lateinamerika. Zudem wurde eine Fallstudie in drei Ländern (Kenia, Philippinen und Guatemala) durchgeführt.

Der Bericht befasst sich dann mit den bereits getroffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene bezüglich der Prävention und dem Schutz vor Übergriffen. Er endet mit sechs Handlungsprinzipien (z.B. die Gleichbehandlung der Geschlechter und die Beachtung der Rechte indigener Völker) und zehn konkreten Empfehlungen wie der Miteinbeziehung der besonderen Problematik junger indigener Frauen und Mädchen in nationalen Gesetzestexten.

Welchen Beitrag kann dieser Bericht leisten?

Dies ist ein pragmatischer Bericht, der sich auf die Realität der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen und Kindern stützt. Er soll nicht nur durch statistische Erhebungen auf die problematische Situation aufmerksam machen, sondern macht auch konkrete Handlungsvorschläge in Bezug auf den Zugang zu relevanten Hilfsleistungen, die Prävention und die Arbeitsweise der betroffenen Organe. Er bezweckt, unter Berücksichtigung der besonderen Lage indigener Völker zur Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzungen beizutragen.

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[1] Grundsatzresolution zu den Entwicklungsaktivitäten der Vereinten Nationen Nr. 67/226 vom 22. Januar 2013, §15