Kinder in Belgien

Kinder in Belgien

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Belgien

Obwohl Belgien im Bereich Kinderrechte als gutes Beispiel voranschreitet, wird das Land noch mit Problemen konfrontiert. Es bestehen weiterhin noch Probleme mit Kindesmisshandlung, Probleme bei Kindern mit Behinderung und mit unbegleiteten Minderjährigen, zu deren Abhilfe man noch keine geeigneten Lösungen gefunden hat.

BELGIQUE

Bewertung auf dem Kinderrechtsindex8,85/10
Stufe Gelb: Recht gute Lage

Einwohnerzahl: 11,2 Millionen
Bevölkerungsanteil 0-14 Jahre:
15,9 %

Lebenserwartung: 80,6 Jahre
Sterberate der unter 5-Jährigen:
3 ‰

Die größten Probleme der Kinder in Belgien:

Armut

Belgien ist zwar eines der reichsten Länder auf der Welt, aber einige Kinder sind dennoch von Armut betroffen, was sich schädlich auf ihr Leben auswirkt. Insbesondere schränkt Armut ihren Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung ein, da dieser von der wirtschaftlichen Situation der Eltern abhängt. Demzufolge haben die Kinder alleinerziehender Eltern und Kinder von Migranten nicht die gleichen Chancen wie andere.

Kinder mit Behinderung

Kinder mit einer körperlichen oder psychischen Behinderung haben in Belgien nicht die gleichen Chancen wie andere. Außerdem haben sie keinen Zugang zur normalen Schulbildung.
Desweiteren steht Belgien hinsichtlich der Umsetzung der Rechte von Kindern mit körperlichen und psychischen Behinderungen noch ein langer Weg bevor: Damit die Kinder bessere Lebensbedingungen genießen können, ist eine größere Unterstützung absolut erforderlich.
Behinderte Kinder werden heutzutage häufig diskriminiert, von der Außenwelt isoliert und es wird ihnen kaum Gehör geschenkt; die Ursache ihres Schweigens ist vor allem der „Missbrauch“ von Medikamenten.

Flüchtlingskinder

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat darauf hingewiesen, dass die belgische Integrationspolitik gegen die Menschenrechte verstößt, insbesondere gegen die Rechte der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen (UMA). Die Integrationspolitik ist zum großen Teil nicht für die Unterstützung von Flüchtlingskindern geeignet. Die Achtung ihrer Rechte ist nicht hinreichend gewährleistet, da die Infrastruktur und das Personal für den Empfang dieser unbegleiteten Minderjährigen fehlen.
Die Lebensbedingungen von Flüchtlingsfamilien sind ebenfalls sehr bedenklich. Aufgrund von Platzmangel in den Empfangszentren werden manche dazu gezwungen, auf der Straße zu leben.

Kindesmisshandlung

Leider gibt es in Belgien Kindesmisshandlungen und Gewalt gegenüber Kindern und ein Drittel dieser Vorfälle betrifft sexuellen Missbrauch. Kinder, die häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zum Opfer fallen, sind ein häufiges Thema bei Anrufen an Kinder- und Jugendhilfseinrichtungen. Zum Beispiel ist in Flandern der Kindesmissbrauch die zweithäufigste Ursache für Kindersterblichkeit. Delegierte für Kinderrechte haben deshalb diesem Problem eine hohe Priorität zugeordnet.
Die Kinderrechtskonvention untersagt alle Arten von Gewalt gegenüber Kindern. Trotzdem ist nach belgischem Recht die Körperstrafe nicht ausdrücklich verboten. Deshalb wird sie in manchen Familien regelmäßig eingesetzt, vor allem, weil diese Art der Strafe noch ein weitverbreiteter Brauch ist.

Jugendstrafrecht

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Belgien tragen die Meinungen und Interessen von Kindern nur unzureichend Rechnung, was gegen Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verstößt, der besagt, dass „das Wohl des Kindes ein Hauptaugenmerk [ist], der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Außerdem berücksichtigt das Jugendstrafrechtssystem oftmals nicht das Alter oder das mangelnde Urteilsvermögen der Kinder. So werden manche Kinder, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, als Erwachsene angeklagt. Hinzu kommt, dass Kinder vor Gericht relativ machtlos sind: Sie haben nicht immer einen anwaltlichen Beistand und ihre Möglichkeiten zur Anstrengung von gerichtlichen Verfahren sind sehr eingeschränkt.

Kinder in Haft

In Vollzugsanstalten leben viele Minderjährige unter unzumutbaren Bedingungen: Auf engstem Raum leben sie mit Häftlingen über 18. Es gibt wenig Freizeitmöglichkeiten und keine soziale Betreuung. Demzufolge ist angesichts ihrer persönlichen Erfahrungen und der mangelnden Unterstützung die Resozialisierung auch sehr schwierig.

Umweltrechte

Mit 10,3 Tonnen CO2-Emissionen pro Kopf muss Belgien dringend mehr Fortschritte beim Umweltschutz machen und seinen CO2-Fußabdruck verringern. Dies wirkt sich auch schädlich auf das Leben und die Zukunftsaussichten der Kinder aus. Ihr Recht, in einer gesunden Umwelt zu leben und aufzuwachsen, ist nicht vollständig gewährleistet.