Die Registrierung bei der Geburt im Senegal : ein oft verkanntes Kindesrecht

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Die Registrierung bei der Geburt ist ein Recht für jedes Kind und es liegt in der Verantwortung der Eltern, dieses Recht zu wahren. Gemäß Artikel 51 des senegalesischen Familiengesetzbuches muss „jede Geburt innerhalb eines Monats durch einen Standesbeamten beurkundet werden.“ (Auszug aus dem senegalesischen Familiengesetzbuch, Sektion 2, 1979). Paradox an dieser Gesetzgebung erscheint, dass tausende von Kindern im schulfähigen Alter keine Geburtsurkunde besitzen, weil sie bei der Geburt nicht angemeldet wurden. Manchmal fallen diese Kinder Betrügern zum Opfer, welche sich als Standesbeamte ausgeben und ihnen, gegen Zahlung einer Geldsumme, falsche Geburtsregisternummern vergeben (africatime). Deshalb gelingt es einigen von ihnen nicht, sich an einer Schule anzumelden. Andere müssen trotz erfolgreicher Anmeldung die Schule verlassen, weil sie die für die Prüfungsunterlagen notwendigen Dokumente nicht besitzen.

Die Kinder verlieren damit nicht nur ihr Recht auf eine zivilrechtliche Identität, sie verwirken ebenfalls ihren Anspruch auf eine Schul-und Ausbildung. Verantwortlich für diese Situation sind einerseits natürlich die Eltern, die ihre Kinder bei der Geburt nicht registrieren lassen. Darüber hinaus sollte aber auch der Staat die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kinder ihre Rechte wahrnehmen können und nicht mehr illegal leben müssen. .

Registrierung bei der Geburt: ein Recht für jedes Kind

Die urkundliche Erfassung bei der Geburt sollte von Vater oder Mutter, von einem Vormund oder einem nahestehenden Verwandten, durch den Arzt, die Hebamme, die Matrone oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war oder (…) durch die Person, die bei der Entbindung zugegen war“ (Artikel 51 des senegalesischen Familiengesetzbuches) erfolgen. Die Anmeldung kann auch vom Nachbarschaftsbeauftragten, dem Dorfvorsteher oder einem Staatsanwalt durchgeführt werden.

Egal zu welchem Zeitpunkt man sich entschließt, sein Kind registrieren zu lassen, für jede Eventualität gibt es eine vom Gesetz festgesetzte Vorgehensweise (konventionelle Anmeldung, verspätete Anmeldung oder Urteil zur Bewilligung der standesamtlichen Anmeldung). Trotz dieser Bestimmungen gibt es auch heute noch viele nicht-gemeldete Kinder. Statistiken der Nationalen Agentur für Statistik und Demographie zufolge (Ministère de l’Economie, des Finances et du Plan, 2015) besitzen etwa ¼ der Kinder (23,8%)im Alter von 1 bis 9 Jahren weder einen Geburtsschein noch ein Ersatzdokument. Ein Jahr nach der Geburt sind 25.6% der Kinder noch nicht standesamtlich gemeldet. (APS,2015).

Des Öfteren bringen die meldepflichtigen Personen (d.h. insbesondere die Eltern) ihre Kinder durch ihre Nachlässigkeit in eine missliche Lage. Auch Unwissenheit von Seiten der Eltern spielt hier eine Rolle; viele Eltern besitzen selbst keine Geburtsurkunde und leben in ländlichen Gegenden (APS, 2015), in denen Analphabetismus verbreitet ist und viele Menschen nicht genügend informiert sind (BA, 2015).

Die Kinder können die mit einer formellen Identifikation verbundenen Rechte nicht nutzen. Zu diesen Rechten zählt unter anderem die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber der Familienbehörde oder, für Kinder bis 5 Jahre, die kostenlose medizinische Versorgung in Krankenhäusern.

Geringere Bildungschancen angesichts fehlender Geburtsurkunde

Fehlende Geburtsdokumente hindern die Kinder am schulischen Weiterkommen, da bei jeder Anmeldung an einer Schule auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden muss. Nichtgemeldete Kinder können dieses Dokument aber nicht vorweisen. Und auch wenn die Schule die Anmeldung nach Treu und Glauben akzeptiert, sind die Kinder zum Ende ihrer schulischen Laufbahn nicht berechtigt, an den Abschlussprüfungen teilzunehmen. Demzufolge gibt es viele Prüfungskandidaten, die wegen fehlender Ausweispapiere nicht zur Prüfung zugelassen werden können. (Ndiaye, 2016) Laut Aussage des Prüfungsvorstandes „ besaßen im Jahr 2016 34670 CFee-und Bfemkandidaten (CFee =Abschlusszertifikat nach Beendigung der Grundschule; Bfem= mittlerer Bildungsabschluss) keine Ausweisdokumente, 2015 waren es 53240.“ (Dieng,2016). Einige tausend Kinder, die wegen fehlender Ausweispapiere ihre Prüfung nicht ablegen können, müssen ihren Abschluss auf das nächste Schuljahr verschieben.

In manchen Grundschulen sind die Schuldirektoren dazu verpflichtet die betroffenen Schüler in einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren zur Erlangung der Registrierung oder bei vom Staat in regelmäßigen Abständen organisierten auswärtigen Gerichtssitzungen zu unterstützen. Durch das Engagement der Lehrer erlangen einige Kinder vor Gericht eine Anerkennung der Geburt. Ohne das Zutun der Lehrer und durch die Nachlässigkeit der Eltern hätte das Kind die Schule verlassen müssen. (Dabo,2015)

geschrieben von : Khady Ngom
Übersetzt von : Anja Caky
Revision von : Claudia Roth

 

 

 

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