Kinderrechte und internationaler Schutz

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Kinderschutz existiert schon lange, schon lange vor der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Staaten fingen an diesen Schutz anhand von internationalen Abkommen (z.B. durch Erklärungen, Konventionen usw.), durch direkt die Kinder betreffende Wortlaute oder indirekt durch den Schutz der Familien oder Mütter, zu implementieren.

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Im Jahr 1923 fing der Völkerbund an eine Kinderrechtserklärung zu verfassen. Diese erste Erklärung, die nur fünf Artikel beinhaltete, wurde 1924 von den Mitgliedsstaaten ratifiziert. Die Erklärung war eingeschränkt, betonte jedoch die wichtigsten Kinderrechte. Artikel 1: Das Recht auf eine normale Entwicklung, sowohl aus materieller als auch geistiger Perspektive. Artikel 2: Das Recht auf Nahrung, Zugang zur Gesundheitsversorgung und auf Hilfe für Waisen und Behinderte. Artikel 3: Vorrangiger Zugang zu Hilfe des Kindes in Notlage. Artikel 4: Schutz des Kindes vor jeglicher Art von Ausbeutung. Artikel 5: Zugang zu Bildung im Zeichen der Achtung und des Wohlwollens den Mitmenschen gegenüber.

Im Jahr 1959 entwarfen die Vereinten Nationen die zweite Kinderrechtserklärung, welche zehn wichtige Prinzipien anführte, wie z.B.: Die Wahrnehmung aller Rechte der Erklärung, ohne diskriminiert zu werden; Besonderer Schutz durch das Gesetz, so dass Kinder sich gesund und körperlich, mental, moralisch, geistig und gesellschaftlich normal in Freiheit und Würde entwickeln können; Das Recht auf eine Entwicklung unter dem Schutz und der Verantwortung ihrer Eltern; Gesundheitsschutz und das Recht auf Nahrung; Schutz behinderter Kinder; Das Konzept des Kindeswohls und das Recht auf Bildung; Die Möglichkeit in einer Notlage Erste Hilfe zu bekommen; Schutz gegen jede Art von Vernachlässigung, Grausamkeit und Ausbeutung; Das Recht auf einen Namen und eine Nationalität ab dem Moment der Geburt; Nichtdiskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer oder nicht-politischer Meinung, usw.

Aber trotz der Wichtigkeit dieser zwei Erklärungen und der Erwähnung, dass sie zu bedeutenden Kinderrechten führt, ist ihre rechtliche Wirkung begrenzt, da ihre Adressaten nicht dazu verpflichtet sind, sie einzuhalten und sie begehen auch keine Straftat, wenn sie sich nicht an sie halten.

Letztendlich entschieden sich die Mitgliedsstaaten der UN für ein Abkommen für Kinder, das respektiert wird und verbindlich für die Unterzeichnerstaaten ist. Im Jahr 1989 wurde die Internationale Kinderrechtskonvention vorgestellt. Sie wurde von 193 Staaten ratifiziert und zählt somit als die Konvention, die von den meisten Staaten weltweit ratifiziert wurde. Die Konvention beinhaltet bürgerliche und politische Rechte sowie kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte.

Die Konvention enthält 54 Artikel, welche alle Kinderrechte erklären und präzisieren, darunter das Recht auf Leben, Nahrung, Schutz, Bildung und der Schutz von Kindern mit Behinderung, usw. Der zweite Teil der Konvention umfasst den Kontrollmechanismus und die Umsetzung der Konvention durch das Kinderrechtskomitee. Dieses Komitee besteht aus 18 unabhängigen Experten, welche die Umsetzung der Konvention durch die Unterzeichnerstaaten überwacht. Sie beobachten auch die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen der Konvention.

Im Mai 2000 nahm die Generalversammlung der UN zwei Protokolle zur Internationalen Kinderrechtskonvention über den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten an und eröffnete sie zur Ratifizierung. Diese Protokolle traten am 18. Januar 2002 in Kraft.

Am 19. Dezember 2011 nahm die Generalversammlung der UN das dritte Fakultativprotokoll der Konvention an, welches ein Verfahren für Individualbeschwerden über die Nichteinhaltung der Kinderrechte einführte. Dieses Protokoll wurde einstimmig durch den Kinderrechtsrat der UN am 17. Juni 2011 angenommen. Es tritt drei Monate nach der zehnten Ratifikation in Kraft.

Der Staat hat die primäre Verantwortung für den Schutz von Kinderrechten, aber er ist nicht der Einzige. Es gibt weitere nationale und internationale Organisationen. Jeder muss sich an dem Schutz beteiligen, wenn diese Rechte nicht eingehalten werden. Zum Beispiel wird die Organisation Humanium oft durch E-Mails von Zivilpersonen auf inakzeptable Videos auf Facebook oder Youtube aufmerksam gemacht, die Verletzungen von Kinderrechten zeigen. Deshalb ist jeder, auch Sie, für den Schutz von Kindern in seiner Umgebung verantwortlich.

Wenn wir Diskriminierung auch nicht eliminieren, Kriege nicht beenden, Welthunger nicht auslöschen und andere Verletzungen von Menschen- und Kinderrechten nicht anhalten konnten, so müssen wir doch alles unternehmen, um unsere Kinder zu beschützen. Sie sind unsere Zukunft und wir wollen, dass sie alles weiterführen, was wir nicht geschafft haben: Die Verbreitung von Liebe und Frieden weltweit.

Geschrieben von : Osama Rihan
Übersetzt von : Jeannette Nitsche
Bewertet von : Johana Franz Palacios