Kinder indigener Bevölkerungsgruppen

Kinder indigener Bevölkerungsgruppen haben bei der Durchsetzung ihrer Grundrechte mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen, u.a. Armut, Diskriminierung oder die Gefährdung ihrer Kultur. Da sie mit einer Vielzahl von Nachteilen konfrontiert sind, die den Schutz und die Durchsetzung ihrer Rechte gefährden und die mit der Vergangenheit der Kolonialisierung zusammenhängen,  müssen die Staaten für einen besonderen Schutz sorgen, der ihre alltäglichen Herausforderungen berücksichtigt. 

Wer sind indigene Kinder?

Um zu wissen, was ein indigenes Kind ist und welche Rechte es hat, ist es wichtig, zunächst zu definieren, was indigen bedeutet und wer die daraus resultierenden Völker sind. Es gibt keine offizielle Definition – in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker wird keine Definition erwähnt. (Peuples autochtones, s.d.).

Dennoch ist es durch die Zusammenfassung mehrerer Informationsquellen möglich, zu verstehen, was eine indigene Gemeinschaft ist. Gemäß den Dokumenten der Vereinten Nationen ist eine indigene Gemeinschaft eine soziale und kulturelle Gruppe, die durch kollektive Beziehungen der Vorfahren zu dem Land und den Ressourcen, von denen sie ursprünglich abstammt, vereint ist (Peuples autochtones, 2021). Durch ihre Bräuche und ihre organische Struktur unterscheidet sich die indigene Gemeinschaft nicht von der vorherrschenden Kultur des Staates, wobei das wichtigste Kriterium die Selbstidentifikation bleibt (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 19).

Indigene Gemeinschaften besetzten Gebiete, lange bevor diese von den heute vorherrschenden Kulturen überfallen oder kolonisiert wurden (UNHCR, 2023). Sie wurden dezimiert, und ihre Rechte wurden von den Kolonialmächten missbraucht (Henderson & Bell, 2009; Hadden, 2019; Wolfe, 2006). 

Diese Vergangenheit spiegelt sich auch heute noch in starken Ungleichheiten, Diskriminierungen sowie dem Verlust vieler Praktiken und Bräuche wider (UNHCR, 2023; Culture, s.d.). Beispielsweise sind indigene Bevölkerungsgruppen eher arm und mit einer dreimal höheren Wahrscheinlichkeit gefährdet, (United Nations Development Programme, 2021) in extremer Armut zu leben, unterernährt zu sein und keinen sozialen Schutz zu genießen. (United Nations Development Programme, 2021). 

Indigene Kinder und internationales Recht 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. September 2007 die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker erlassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Dokument darauf abzielt, die indigenen Gemeinschaften und ihre Besonderheit zu schützen, indem es das Modell der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Assemblée générale des Nations Unies, 1948) aufgreift.

So betont beispielsweise Artikel 14 das Recht auf Bildung und die Weitergabe von überliefertem Wissen, insbesondere an Kinder, zur Wahrung der verschiedenen indigenen Kulturen (Assemblée générale des Nations Unies, 2007). In diesem Sinne will auch Artikel 17 indigene Kinder vor wirtschaftlicher Ausbeutung schützen.

Da jedes Kind eine Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 7 und 8 der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes1 (Assemblée générale des Nations Unies, 1989) und eine Identität haben soll, fallen indigene Kinder unter den Schutz internationaler Verträge, die von ihrem Aufenthaltsland ratifiziert wurden, und damit auch unter den Schutz der Kinderrechtskonvention.

So sollten indigene Kinder die gleichen Rechte und den gleichen Schutz genießen, die jedem Kind zustehen, wobei ihre mit ihrer Abstammung verbundene Besonderheit zu respektieren ist. Die UN-KRK war nicht nur das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, das die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern einbezog, sondern auch das erste Dokument, das spezifische Verweise auf indigene Kinder enthielt (Freemantle, s.d.). 

Diese Verweise zielen auf die Förderung der indigenen Kultur ab, sei es, um indigenen Kindern das Verständnis von Themen zu erleichtern (UN, 1989, Art. 17), oder um die Herkunft des Kindes zu berücksichtigen, wenn es um den Schutz des Kindes vor seinem familiären Umfeld geht (UN, 1989, Art. 20). 

Artikel 30 stellt klar, dass „einem Kind, das zu einer indigenen Gruppe oder einer dieser Minderheiten gehört, nicht das Recht vorenthalten werden darf, sein eigenes kulturelles Leben zu führen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und diese auszuüben oder seine eigene Sprache gemeinsam mit den anderen Mitgliedern seiner Gruppe zu verwenden“. 

Da das Übereinkommen ein allgemeines Dokument ist, veröffentlicht der Ausschuss für die Rechte des Kindes2 allgemeine Beobachtungen, um den Geltungsbereich der Artikel zu erweitern, den Inhalt auszulegen und den Staaten zu helfen, die Anforderungen zu erfüllen, die bei der Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens verlangt werden. Dies war bei indigenen Kindern mit der 2009 veröffentlichten Allgemeinen Beobachtung Nr. 11, mit dem Titel Indigene Kinder und ihre Rechte, nach dem Übereinkommen der Fall.

In dieser Erklärung erinnert der Ausschuss an die Existenz anderer internationaler Instrumente, die bei der Definition der Rechte indigener Kinder zu berücksichtigen sind, nämlich das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965), der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966), der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) oder auch die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker von 2007 (Comité des droits de l’enfant, 2009, $ 6-8, 82).

Neben diesen Dokumenten sollten je nach Vertragsstaat auch die Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker von 2016, das ILO-Übereinkommen Nr. 169 (d.h. das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker), die Ständige Instanz der Vereinten Nationen für indigene Angelegenheiten, der Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker und die Existenz des Sonderberichterstatters für die Rechte indigener Völker berücksichtigt werden (Peuples autochtones, 2021).

Herausforderungen, denen sich indigene Kinder stellen müssen 

Obwohl das Bewusstsein für die Rechte indigener Völker in internationalen Gremien gestiegen ist, gehören indigene Kinder in allen Ländern zu den am stärksten marginalisierten Gruppen (Freemantle, s.d.), so dass der Ausschuss die Notwendigkeit sah, die Bestimmungen der UN-KRK durch eine Allgemeine Beobachtung zu verdeutlichen.

Fehlendes Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das in verschiedenen Instrumenten des Völkerrechts anerkannt wird – insbesondere im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und in der UN-KRK (Droit à l’éducation, s.d.). Für den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist „Bildung sowohl ein Grundrecht an sich, als auch einer der Schlüssel zur Ausübung der anderen dem Menschen innewohnenden Rechte.“ (Comités des droits économiques, sociaux et culturels, 1999, § 1).

Allerdings werden indigene Kinder seltener in die Schule eingeschult und laufen eher Gefahr, die Schule abzubrechen, was sich in einer überdurchschnittlich hohen Analphabeten-Rate niederschlägt (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 59). 

Es gibt mehrere Faktoren, die die Umsetzung dieses Rechts behindern (Education, s.d. ; Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 59):

  • Mangel an Respekt und Ressourcen für die indigenen Gemeinschaften.
  • Die Sprachbarriere und der Mangel an kulturell angepassten und zweisprachigen Inhalten. 
  • Die prekäre Situation indigener Kinder, die sich auf das Wohlbefinden und die Lernfähigkeit auswirkt (z. B. Unterernährung).
  • Ethnische und kulturelle Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Rassismus, Gewalt und sexueller Missbrauch, denen diese Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sein können, wodurch ein feindliches Umfeld geschaffen wird.
  • Die Tatsache, dass sie sich an das ganz andere, ihnen unbekannte, System anpassen müssen – das auf Individualismus und Wettbewerb beruht und auf Kosten der gemeinschaftlichen Lebensweise geht, die auf Kooperation und kollektivem Wohlergehen beruht und allgemein von den indigenen Gemeinschaften propagiert wird. 
  • Mangel an geeigneten Bildungsinhalten für die Lebensweise der indigenen Gruppe: Was die Kinder der indigenen Gruppe lernen, lässt sich kaum anwenden, wenn sie in ihre Gemeinschaften zurückkehren.
  • Die Notwendigkeit, sich an das ihnen fremde System anpassen zu müssen, und die Schwierigkeit für Kinder, mit zwei gesellschaftlichen Strukturen zusammenarbeiten zu müssen (Education, s.d.).

Das Recht auf Bildung kollidiert somit stark mit dem Prinzip des Rechts auf Kultur, das indigene Kinder innehaben. Beispielsweise behindert die Tatsache, dass es nur wenige oder gar keine zweisprachigen Programme gibt, die für indigene Kinder geeignet sind (was gegen Artikel 30 der UN-KRK verstößt), nicht nur die Bildung, sondern auch die Bewahrung der indigenen Kultur des Kindes (Education, s.d.).

Fehlendes Recht auf Kultur 

Artikel 30 der UN-KRK, das Recht auf Kultur, wird in der Beobachtung Nr. 11 des Ausschusses besonders hervorgehoben (Comité des droits de l’Enfant, 2009). Beide proklamieren das individuelle und kollektive Recht, ein eigenes kulturelles und religiöses Leben zu führen und sich der eigenen Sprache zu bedienen (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 16). Es sei darauf hingewiesen, dass der Ausschuss betont, dass das „Recht indigener Völker auf Ausübung ihrer kulturellen Rechte eng mit der Nutzung des traditionellen Territoriums und der Nutzung seiner Ressourcen verbunden sein kann“ (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 16). 

Darüber hinaus fordern der Ausschuss sowie der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung die Vertragsstaaten auf, „anzuerkennen, dass die Kultur, Geschichte, Sprache und Lebensweise der indigenen Völker die kulturelle Identität eines Staates bereichert, sie als solche zu achten und ihre Bewahrung zu fördern“ (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 18). Ebenso müssen nach Ansicht des Ausschusses indigene Kinder ihre Kultur, Sprache und Religion zum Ausdruck bringen können, damit ein Staat seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen kann. Daher ist es notwendig, dass der Staat mit den verschiedenen indigenen Gemeinschaften zusammenarbeitet, um die Rechte der indigenen Kinder endlich umzusetzen (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 82).

Fehlendes Recht auf Gesundheitsversorgung

Ein großes Problem, das sich herauskristallisiert, ist die Diskriminierung in verschiedenen Bereichen wie Gesundheitsvorsorge und Bildung, was gegen Artikel 2 der UN-KRK verstößt (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 5 und 6).

Im Bereich der Gesundheit wirken sich der schwierige Zugang zum Gesundheitssystem und die Herausforderungen des systemischen Rassismus auf das Wohlbefinden der indigenen Kinder aus. Diese Bevölkerungsgruppen haben im Allgemeinen einen schlechteren Gesundheitszustand als systemkonforme Kinder. Diese Tendenz findet sich sowohl in den sogenannten entwickelten Ländern als auch in den Entwicklungsländern (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 49). 

Dies gilt umso mehr für indigene Kinder, die in ländlichen und/oder abgelegenen Gemeinden oder in Konflikt- oder Umsiedlungssituationen leben (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 51). Die Kinder- und Jugendsterblichkeitsrate, Unterernährung und Kinderkrankheiten sind in indigenen Gemeinschaften höher (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 34).

Fehlendes Recht auf Schutz

Indigene Kinder werden diskriminiert und sind Teil von Gemeinschaften, die sozial, wirtschaftlich, politisch und kulturell an den Rand gedrängt sind. Dies wird durch das starke historische Erbe der Kolonialisierung noch verstärkt. Aufgrund von Konflikten, ethnischer und/oder religiöser Verfolgung, Gewalt und den Auswirkungen des Klimawandels benötigen indigene Gemeinschaften unter Umständen besonderen Schutz, wie der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UN-HCR) anerkennt (UNHCR, 2023). 

Kinder sind per Definition eine gefährdete Bevölkerungsgruppe. Der schwierige Zugang zu Bildung und die Sprachbarriere, die vor allem auf die geringe Anzahl einheimischer Dolmetscher zurückzuführen ist, verstärken ihr Schutzbedürfnis. Da die Grenzen ihrer Gebiete oft nicht mit den Staatsgrenzen übereinstimmen, kann dies zu schwierigen oder sogar gefährlichen Situationen führen (UNHCR, 2023). Diese Situationen verstärken die Verletzlichkeit der Angehörigen indigener Gemeinschaften.

Darüber hinaus benötigen Kinder in den Schutzsystemen der indigenen Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit. Der Ausschuss hat im Übrigen bereits davor gewarnt, dass die kritische Situation der indigenen Kinder bereits für umfassendere und kollektive Erwägungen wie Landrechte oder politische Vertretung unter den Teppich gekehrt werden konnte. Dennoch, so erinnert der Ausschuss, „darf das Wohl des Kindes nicht zugunsten des Wohls der Gruppe vernachlässigt oder missachtet werden“ (Comité des droits de l’Enfant , 2009, § 30).

Ausbeutung

Da indigene Kinder besonders verletzlich sind, sind sie auch besonders verletzlich gegenüber verschiedenen Formen der wirtschaftlichen und sexuellen Ausbeutung und in bewaffneten Konflikten, insbesondere in Bezug auf Sklaverei und Kinderhandel, sexuelle Ausbeutung, gefährliche Arbeit und Schuldknechtschaft (Comité des droits de l’Enfant , 2009, § 70, UNHCR, 2023). Mädchen sind anfällig für sexuelle Ausbeutung (Comité des droits de l’Enfant , 2009, § 72) und damit für Kinderprostitution, während Jungen eher Opfer von Rekrutierungen werden, wenn in dem Gebiet ein bewaffneter Konflikt stattfindet (Comité des droits de l’Enfant , 2009, § 16). Die Anfälligkeit gegenüber diesen Geiseln wird wiederum durch Situationen der Staatenlosigkeit verstärkt (Comité des droits de l’Enfant , 2009, § 72). 

Armut

Indigene Völker machen 15% der Weltbevölkerung aus, die in extremer Armut leben (Peuples autochtones, 2021), während die internationale Gemeinschaft davon ausgeht, dass 6,2% der Weltbevölkerung indigen sind, was weltweit mehr als 476 Millionen indigene Menschen in über 90 Ländern entspricht (United Nations Development Programme, 2021). Dies wirkt sich auf ihre Lebenserwartung aus, die im Vergleich zum Rest der Weltbevölkerung um bis zu 20 Jahre verkürzt sein kann (Peuples autochtones, 2021).

Indigene Kinder sind daher besonders anfällig für Armut (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 34 und 70, UNHCR, 2023). Dies hat nicht nur negative Auswirkungen auf ihr Überleben und ihre Entwicklung (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 34), sondern erhöht auch das Risiko der wirtschaftlichen Ausbeutung und der schlimmsten Formen der Ausbeutung, was sich durch die Landflucht noch verstärkt (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 72). 

Diese prekären und diskriminierenden Situationen wirken sich eindeutig auf die Rechte indigener Völker und damit auch auf die Kinder dieser Gemeinschaften aus und führen zu mehreren Herausforderungen bei der Durchsetzung und Einhaltung dieser Rechte.

Staatenlosigkeit

Um Rechte beanspruchen zu können, ist es wichtig, dass eine Person, unabhängig von ihrem Alter, eine Staatsangehörigkeit besitzt. Staatenlosigkeit bedeutet, dass die Person keine Staatsangehörigkeit besitzt und von keinem Staat Schutz erhalten kann, schon gar nicht von dem Staat, in dem sie lebt. So sind staatenlose Personen mit zahlreichen Hindernissen bei der Gewährleistung ihrer Grundrechte wie Bildung und Gesundheit konfrontiert (À propos de l’apatridie, s.d. ; Education, s.d.).  

Indigene Gemeinschaften sind besonders anfällig für Staatenlosigkeit (UNHCR, 2023). Staatenlosigkeit tritt insbesondere dann auf, wenn das neugeborene Kind nicht registriert wird. Der Prozentsatz der nicht registrierten Geburten ist bei indigenen Kindern höher als bei nichtindigenen Kindern (Comité des droits de l’Enfant, 2009, § 41), was ein großes Problem darstellt. 

Wenn indigene Kinder bei der Geburt nicht registriert werden, haben sie keinen Zugang zu staatlichem Schutz und der Achtung ihrer Rechte, wodurch die Verletzung ihrer Rechte nicht bemerkt wird. Als Erwachsene können sie nicht aktiv an der Gesellschaft teilnehmen (Education, s.d.).

Geschrieben von Juliette Bail

Revidiert von Aditi Partha

Übersetzt von Margit Bertling

Korrektur gelesen von Franziska Theis

Aktualisiert am 18. Juni 2023

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1 UN-KRK im Folgenden

2 Der Ausschuss im Folgenden